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VGH Bayern, 13.10.2008 - 5 ZB 07.2906 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Namensänderung; Änderung des Familiennamens; "Scheidungshalbwaise"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 06.06.2008 - 5 B 06.832
Namensänderung; Änderung des Familiennamens; wichtiger Grund; Kind; Ehescheidung; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2008 - 5 ZB 07.2906
Zwar ist die Frage, auf welchen Zeitpunkt die gerichtliche Beurteilung, ob ein wichtiger Grund im Sinne von § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (vom 5.1.1938, RGBl I S. 9, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.2.2007, BGBl I S. 122 - NÄG) vorliegt, bei der Anfechtungsklage des nicht sorgeberechtigten Elternteils gegen eine behördlich verfügte Namensänderung abzustellen hat, umstritten (vgl. Urteil des Senats vom 6. Juni 2008 Az. 5 B 06.832 juris RdNr. 30 ff.).Im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, auf den es - was den Beteiligten nicht bekannt sein konnte - nach Auffassung des Senats ankommt (U.v. 6.6.2008 Az. 5 B 06.832 juris RdNr. 31), ergibt sich nichts anderes.
- BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 18.01
Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2008 - 5 ZB 07.2906
Das Verwaltungsgericht hat demnach in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 20.2.2002 Az. 6 C 18.01 BVerwGE 116, 28 ) zu Recht festgestellt, dass im Zeitpunkt der Behördenentscheidung kein die Namensänderung rechtfertigender Grund gegeben ist. - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2008 - 5 ZB 07.2906
Denn ernstliche Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung in der angefochtenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).
- BVerwG, 20.03.2002 - 6 C 10.01
Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2008 - 5 ZB 07.2906
Zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, das die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 20. März 2002 (Az. 6 C 10.01 NJW 2002, 2410) entschiedene Konstellation nicht vorliegt. - BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95
Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2008 - 5 ZB 07.2906
Zum anderen ist die behauptete unrichtige Anwendung eines Rechtssatzes nicht divergenzbegründend (BVerwG vom 10.7.1995 NVwZ-RR 1997, 191). - BVerwG, 10.03.1983 - 7 C 58.82
Namensänderung
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2008 - 5 ZB 07.2906
Wenn der Beigeladene in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1983 (BVerwGE 67, 52) zitiert, liegt darin auch keine zulässige Divergenzrüge.